Energiesparende Fenster und Türen von Jechnerer mit 20% Förderung.
Mit neuen, energieeffizienten Fenstern und Türen von Jechnerer senken Sie Ihren Energieverbrauch und steigern den Wohnkomfort. Moderne 3-fach-Wärmeschutzverglasungen reduzieren Wärmeverluste um bis zu 40 % – und der Staat unterstützt Sie mit 20 % Steuerbonus – unbürokratisch, wirksam und ganz ohne Energieberater.
Unsere Produkte erfüllen alle Fördervoraussetzungen. Lassen Sie sich individuell zu Fördermöglichkeiten beraten.
Drei gute Gründe für einen Fenster- und Türentausch.
- Insgesamt können 20 Prozent der Gesamtkosten (Lohn und Material) von bis zu € 200.000 – also maximal € 40.000 – innerhalb von 3 Jahren direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Der Wechsel von Einfach- auf Dreifachverglasung kann den Heizenergieverbrauch um bis zu 40 % senken – ein Gewinn für Sie und die Umwelt.
- Eine moderne, klimafreundliche Sanierung steigert nicht nur den Wohnkomfort, schützt effektiv vor Wärme, Kälte, Lärm und Einbruch, sondern erhöht auch den Wert Ihrer Immobilie.
Jechnerer Premium Fenster sind förderfähig.
Unsere Fenster sind zu 20% förderfähig durch die BAFA und bieten höchste Wärmedämmwerte bis hin zum Passivhausniveau. Die Jechnerer Fenster Premium Allround, Premium Advantage und Premium Highclass werden aus hochwertigen Profilen KÖMMERLING 76 produziert.
Faustregel: Fenster ersetzen, die vor 1995 eingebaut wurden.
Erst mit der Wärmeschutzverordnung 1995 wurden moderne Wärmeschutzverglasungen zum Standard im Fensterbau. Fenster, die davor verbaut wurden, sorgen für erhebliche Wärmeverluste – auch wenn sie optisch noch keine offensichtlichen Schäden aufweisen.
Baujahr bis 1977
Erst in den 1970er Jahren beschäftigte sich der Gesetzgeber in Folge der Ölkrise mit energetischen Vorgaben beim Bauen. Am 1. November 1977 trat die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden in Kraft. Alle Fenster, die vor dieser ersten Wärmeschutz­verordnung 1978 eingebaut wurden, weisen keinen nennenswerten Wärmeschutz aus.
- Bauteil: Alte Fenster, einfachverglast
- U-Wert W (m²K): > 4,7
Baujahr: 1978 - 1994
Nach weiteren Veränderungen 1984 sorgt die dritte Wärmeschutzverordnung, die am 1. Januar 1995 in Kraft tritt, für großen Fortschritt im Fensterbau. Die hohen energetischen Anforderungen erfordern bessere Dämmwerte, die unter anderem durch spezielle Wärmeschutzverglasungen erzielt werden. Alle Fenster, die vor 1995 eingebaut wurden, weisen einen unzureichenden Wärmeschutz aus.
- Bauteil: Fenster, Doppelverglasung (Isolierglas)
- U-Wert W (m²K): > 2,7
Baujahr: 1995 - heute
Die Entwicklung energiesparender Fenster geht bis heute weiter. 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung dabei durch die Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt. Mit Dreifachverglasungen und hochdämmenden Profilen können heute U-Werte von unter 0,8 W (m²K) erzielt werden. Fenster, die nach 1995 eingebaut worden sind, verfügen zumeist über einen guten Wärmeschutz.
- Bauteil: Fenster, moderne Wärmeschutzgläser
- U-Wert W (m²K): 1,8 – 0,8a
Die beste Zeit, Ihr Zuhause zukunftssicher zu machen.
Heizkosten werden 2025 spürbar teurer – und auch 2026 ist keine Entlastung in Sicht. Steigende Energiepreise und kalte Winter treiben die Kosten weiter nach oben (Quelle: Tagesschau / co2online).
Wer jetzt handelt und seine Fenster modernisiert, macht sein Zuhause zukunftssicher, steigert den Wohnkomfort und spart dabei dauerhaft bares Geld.
Energiepreise bleiben langfristig hoch
Die Entwicklung zeigt: Energie wird in den kommenden Jahren nicht günstiger. Wer jetzt investiert, senkt dauerhaft seine Kosten – statt sie Jahr für Jahr steigen zu sehen.
Alte Fenster verlieren Geld
Undichte Rahmen, schlechte Isolierung oder veraltetes Glas verursachen Wärmeverluste, die sich direkt auf die Heizkosten auswirken. Jeder Winter ohne Modernisierung kostet bares Geld.
Förderungen sind zeitlich begrenzt
Viele staatliche Zuschüsse und Steuerboni gelten nur für einen bestimmten Zeitraum. Wer jetzt handelt, sichert sich attraktive Förderungen, bevor sie auslaufen oder gekürzt werden.
Wertsteigerung der Immobilie
Neue Fenster erhöhen nicht nur die Energieeffizienz, sondern steigern auch den Wert und die Attraktivität Ihrer Immobilie – ein klarer Vorteil beim Wiederverkauf oder in der Vermietung.
-
Hilfreiche Informationen zu Fördermaßnahmen.
Energetische Maßnahmen werden gefördert - Auch ohne Antragsstellung mit dem 20% Steuerbonus. In unserem Flyer "Sonnige Aussichten für Ihr Eigentum" erhalten Sie alle Informationen zu möglichen Förderungen in einer Übersicht als kostenlosen Download.
Den 20%-Zuschuss erhalten Sie auf zwei alternativen Wegen.
Die Förderung in der Höhe von bis zu 20% können Sie über zwei unterschiedliche Programme in Anspruch nehmen: So haben Sie die Option eine Erstattung im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung nach §35c EStG vorzunehmen oder aber das sogenannte BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) zu nutzen. Bei beiden Möglichkeiten gibt es spezifische Vorteile.
Steuerliche Förderung nach §35c EStG
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
- Die Wärmedämmung von Wänden
- Die Wärmedämmung von Dachflächen
- Die Wärmedämmung von Geschossdecken
- Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- Die Erneuerung der Heizungsanlage
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
- Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
- Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt.
- Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden.
- Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen
- Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
- D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
- Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.
- Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
- Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn).
- Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
- Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.
- Mit den Umbauten muss nach dem 31.12.2019 begonnen und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.
- Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie die Handwerkerrechnung ein, die Ihnen unser Partnerunternehmen aushändigt.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater auch über eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung.
- Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:
- Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
- Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
- Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme
- Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.
- Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen.
BAFA Zuschuss – BEG EM
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
- Die Wärmedämmung von Wänden
- Die Wärmedämmung von Dachflächen
- Die Wärmedämmung von Geschossdecken
- Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- Die Erneuerung der Heizungsanlage
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
- Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €.
- Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000 EUR je Wohneinheit begrenzt.
- Für die maximale Förderung von 12.000 EUR können also 60.000 EUR je Wohneinheit investiert werden.
- Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Sie sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder
- Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder
- Sie sind Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse).
- Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.
- Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
- Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.
- Für die Beantragung einer staatlichen Förderung (z. B. BAFA oder Steuerbonus) ist in der Regel die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser prüft die geplanten Sanierungsmaßnahmen, bestätigt die Fördervoraussetzungen und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA), die für den Förderantrag notwendig ist.
- Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument "Bestätigung nach Durchführung".
- Achtung: Der Antrag kann erst nach Beauftragung der Leistung gestellt werden. Der Auftrag enthält eine sog. aufschiebende Bedingung. Dies bedeutet, dass der Auftrag erst rechtskräftig wird, wenn die BAFA den Antrag genehmigt hat.
Auf einem Blick: Fördermaßnahmen im direkten Vergleich.
Schauen Sie sich den direkten Vergleich der staatlichen Förderung nach §35c EStG und der BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen an. Wir haben Ihnen eine übersichtliche Zusammenstellung erstellt, die alle wichtigen Informationen auf einen Blick bietet.
- Hilfreiche Übersicht
- Wichtige Infos kompakt
- Einfach zu verstehen
Ihre Zufriedenheit – unser Versprechen
Qualität zeigt sich in zufriedenen Kunden. Deshalb führt Jechnerer regelmäßig eine umfassende Umfrage durch. Lesen Sie hier, was unsere Kunden über ihre Erfahrungen mit Jechnerer sagen.
" Super Arbeit von allen ! Herr Gessler ist sehr freundlich, fachlich ausgezeichnet und immer zu erreichen. Note 1* an Herrn Gessler. "
" Es wäre sehr gut, wenn alle zum Bau des Wintergarten benötigten Firmen von der Fa. Jechnerer beauftragt werden könnten. "
" Alle Mitarbeiter waren sehr zuvorkommend und haben alles zu unserer Zufriedenheit erledigt. Weiter so. "
Haben Sie Fragen?
Besuchen Sie unsere große Ausstellung in Herrieden und erleben Sie eine Vielfalt an Wintergärten, Türen, Fenstern und Überdachungen. Unser Team freut sich auf Ihren Besuch und berät Sie individuell und fachkundig zu unseren Produktlösungen sowie zu allen technischen Fragen.